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Es ehrt mich natürlich sehr, wenn den Betrachter meine Bilder gefallen, was ich aber nicht leiden kann, wenn plötzlich meine Bilder,
in Broschüren, Büchern, Zeitungen oder anderen Internetseiten auftauchen, ohne mich kontaktiert zu haben.
Extra Seite über das Urheberrecht, falls Sie über eine Unterseite
auf diese Seite gestoßen sind, generell nochmals eine Aufklärung über das Urheberrecht. Das gilt aber nicht nur für meine Seiten, sondern es gilt überall und fast weltweit.
Das Urhebergesetz regelt das Urheberrecht
Bitte beachten Sie die Urheberrechte Damit Sie späteren unnötigen Ärger um das Urheberrecht vermeiden können, gebe ich
hier nochmals
Folgendes bekannt. Eigentlich sind diese Gegebenheiten den meisten Anwendern bekannt, doch sehr wenige nehmen die Angelegenheit ernst.
Grundsätzlich gilt Fotografien, Grafiken, Zeichnungen, Fotografiken, Tonwerke und Musik, Noten, Druckwerke, Programme, Software, Dokumente oder andere Werke
fallen unter das Urhebergesetz und sind gesetzlich geschützt und schützen so den Verfasser vor unrechtmäßiger Verwertung. Solche Werke können bis zu 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers wirksam bleiben, dies betrifft vor
allem Lichtbilder-Fotografien. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar aber auch nicht verzichtbar, lediglich die Verwertung und Nutzung kann auf andere Personen übertragen werden. Der Urheber kann seine Werke
durch ein entsprechendes Honorar selbst verwerten oder durch Dritte verwerten lassen. Die Honorarhöhe legt der Urheber für seine Werke selbst fest. Selbstverständlich kann der Urheber seine Werke kostenlos abgeben oder
aber auch verschenken, das Urheberrecht bleibt aber bei ihm.
Nur zum persönlichen Gebrauch In der Regel ist es so, wenn Sie von mir Bilder oder sonstige Dokumente über das Internet herunterladen, dann entstehen Ihnen keine Kosten. Diese heruntergeladenen Werke sind
aber nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht verwertet werden.
Gewerbliche Nutzung Wollen Sie aber meine digitalen Bilder / Texe nutzen, veröffentlichen oder
gar publizieren, ( speziell bei Bildern ) dann ist auf jeden Fall eine Genehmigung bei mir schriftlich einzuholen. ( Ausnahme ) Schüler, Studenten oder Heimatforscher können für Lehr- und Forschungszwecke meine Dokumente ohne Anfragen
mit Quellenhinweis - Fotoautor Winkler
- verwenden. Anfragen richten Sie bitte per Email an mich Fotografwinkler Wenn Sie aber selbst keine Bilder zur Verfügung haben, dann sollten Sie sich selbst welche machen, aber abkupfern oder kopieren ist gesetzlich strafbar. Der Urheber ist berechtigt, Schadenersatz zu verlangen,
das kann mitunter sehr teuer ausfallen. Ganz sicher ist, dass jeder Urheber seine eigenen Werke identifizieren und belegen kann, nachträgliche Genehmigungen sind unwirksam. Urheberrechtsgesetz
Die Gesetzeslage ist ganz eindeutig, die Bestimmungen wurden 2003 überarbeitet und ergänzt und in 143 Paragrafen festgeschrieben. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesgesetzblatt,
das Gesetz trat am 13.09.2003 in Kraft.
Wer von mir Bilder haben will, der soll mich bitte anschreiben, soviel Zeit muß schon sein, ansonsten lassen Sie lieber die Finger vom abkupfern und weiterverwenden. Fotoautor Herbert Winkler |