Ich bitte um Beachtung der Urheberrechte
Damit Sie späteren unnötigen Ärger um das Urheberrecht vermeiden können, gebe ich hier Folgendes bekannt. Eigentlich sind diese Gegebenheiten
den meisten Anwendern bekannt, doch sehr wenige nehmen die Angelegenheit ernst.
Grundsätzlich gilt Fotografien, Grafiken, Zeichnungen, Fotografiken, Tonwerke und Musik, Noten, Druckwerke, Programme, Software, Dokumente oder andere Werke fallen unter das
Urhebergesetz und sind gesetzlich geschützt und schützen so den Verfasser vor unrechtmäßiger Verwertung. Solche Werke können bis zu 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers wirksam bleiben, dies betrifft vor
allem Lichtbilder-Fotografien. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar aber auch nicht verzichtbar, lediglich die Verwertung und Nutzung kann auf andere Personen übertragen werden. Der Urheber kann
seine Werke durch ein entsprechendes Honorar selbst verwerten oder durch Dritte verwerten lassen. Die Honorarhöhe legt der Urheber für seine Werke selbst fest.
Selbstverständlich kann der Urheber seine Werke kostenlos abgeben oder aber auch verschenken, das Urheberrecht bleibt aber bei ihm.
Nur zum persönlichen Gebrauch
In der Regel ist es so, wenn Sie von mir Bilder oder sonstige Dokumente über das Internet herunterladen, dann entstehen Ihnen keine Kosten. Diese heruntergeladenen Werke sind aber nur zum persönlichen
Gebrauch bestimmt und dürfen nicht verwertet werden.
Gewerbliche Nutzung Wollen Sie aber meine digitalen Daten nutzen, veröffentlichen oder gar publizieren, ( speziell bei Bildern ) dann ist auf jeden Fall eine Genehmigung
bei mir schriftlich einzuholen. ( Ausnahme )
Schüler, Studenten oder Heimatforscher können für Lehr- und Forschungszwecke meine Dokumente ohne Anfragen mit Quellenhinweis - Fotoautor Winkler - verwenden.
Anfragen richten Sie bitte per Email an mich Fotografwinkler@t-online.de
Wenn Sie aber selbst keine Bilder zur Verfügung haben, dann sollten Sie sich selbst welche machen, aber abkupfern oder kopieren ist gesetzlich strafbar. Der Urheber ist berechtigt, Schadenersatz zu
verlangen, das kann mitunter sehr teuer ausfallen. Ganz sicher ist, dass jeder Urheber seine eigenen Werke identifizieren und belegen kann, nachträgliche Genehmigungen sind unwirksam.
Fotoautor Herbert Winkler |