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Urheberrecht - Foto
geistiges Eigentum ist gesetzlich geschützt,
Fotoautor Herbert Winkler |
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ACTA Ich weis gar nicht, warum von allen Seiten, vom Gesetzgeber von den Aktivisten und von den Verwerten, so ein Aufstand gemacht wird, es gibt doch eindeutige
Regeln, wie das Urheberrecht umzusetzen ist. Man muß es nur einheitlich für alle Länder gleich handhaben. Geistiges Eigentum ist immer zu schützen, ganz egal, ob im Internet oder anderswo. Die Sache mit dem
herunterladen von angeblich geschützten Werken ist doch ganz einfach zu unterbinden, indem man es nicht oder nur begrenzt der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Unter Umständen kann man es in einer derart
schlechten Qualität veröffentlichen, dass es auf gar keinen Fall anderweitig verwertet werden kann. Dies gilt besonders bei Schriftstücken, Fotografien, Zeichnungen, Musik usw. Überall lassen sich
Bremsen einbauen, damit sie kein Fremder verwerten kann. Im Grunde geht es ja nur um die Verwertung. Ich habe ja nichts dagegen, wenn jemand von mir Dinge herunterlädt und für sich privat benutzt, wenn aber
die Dinge dann verwertet werden und damit Geld verdient wird und noch dazu als eigene Werke ausgegeben werden, dann habe ich schon etwas dagegen. Wenn aber ein Produzent oder Vermarkter gute Werke
veröffentlichen will, dann muß er sie halt selbst so schützen, dass sie von einem Fremden nicht genutzt werden können. In der Regel wird das sowieso schon praktiziert, wenn jemand Bilder für die
Öffentlichkeit frei gibt, dann will er ja etwas vermitteln, mit der Musik ist es ähnlich, dann müssen halt die Vermarkter die Dateien schützen, indem sie das entsprechende Werk mit einem Schriftzug quer
durch das Bild oder bei Musikdateien den jeweiligen Titel nur ca. 1 Minute anspielen kann, dann kann der Vermarkter sicher sein, dass der Titel gekauft wird und nicht kostenlos heruntergeladen wird - so
einfach ist das. Oder aber der Vermarkter sichert seine Werke im Internet so, dass sie nicht copiert werden können. Dazu braucht man keine neuen und keine eigenen Regeln aufstellen,
diese Regeln gelten schon immer, auch im Internetzeitalter. |
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Mein Beispiel Wenn ich nicht
will, dass meine Bilder heruntergeladen werden, dann störe ich halt das Bild mit einem Logo oder Schriftzug. Zumindest erschwert man die fremde Nutzung, für mich wäre es aber trotzdem kein Problem, weil ich
einfach die störenden Elemente wegpixle. Oder man macht eine so schlechte Auflösung, so dass man selbst bei einem 9 x13 Ausdruck nur noch Pixel erkennt und eigentlich unbrauchbar ist, da der Bildschirm
sowieso nur um die 72 ppi braucht, braucht die Auflösung auch nicht besser sein und benötigt auch keine Millionen Pixel.
Bald wird das Internet sowieso leer sein, weil jeder Anwender alles
herunterlädt, Vorratsspeicherung, alle Anwender Downladen auf Vorrat, kein Mensch lädt hoch, alle laden nur herunter und verwerten es. Und überall Vorratsspeicherung. |
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Regeln zum Urheberrecht
Es freut mich und ehrt mich natürlich ganz besonders, wenn den Betrachter meine Bilder gefallen,
was ich aber nicht leiden kann, wenn plötzlich meine Bilder oder Texte in Broschüren, Büchern, Zeitungen, Publikationen oder anderen
Internetseiten auftauchen, ohne mich kontaktiert zu haben oder zumindest den Quellennachweis erbracht zu haben.
Heutzutage, oder zumindest seit Beginn des Internetzeitalters hat sich eine sträfliche Untugend
breitgemacht, dass alles eins zu eins (1:1) abgekupfert wird, was das Zeug hält, dann braucht man nämlich nicht sein eigenes Hirnschmalz in Anspruch nehmen.
Bei Bildern ist der Urhebernachweis relativ einfach, beim Abkupfern von Texten, oder gar ganzer wortgleicher Textpassagen wird es schon schwieriger, denn täglich werden millionenfache plagiierte Vergehen begannen,
ohne dass sich dabei jemand aufregt. Auffällig ist, dass gerade Behörden, die mit zahlreichen Veröffentlichungen aufwarten, keine Urheberangaben machen, vielleicht
kann sich da einmal jemand aufraffen und die anständig auf die Finger klopfen.
Eigentlich ist alles plagiiert (Diebstahl geistigen Eigentums), was der eigentliche
Urheber schon vorher in einer Arbeit publiziert hat und nun in gleicher Form und Aussage wort-, satz- oder bildgleich wieder für sich, womöglich auch noch in einer Dissertation als (Doktorarbeit) verwendet
Falls Sie über eine Unterseite auf diese Seite gekommen sind, diese extra Seite beschreibt in groben Zügen das Urheberrecht,
Das Urheberrecht gilt aber nicht nur für meine Internetseiten, sondern es gilt überall und fast weltweit.
Das Urhebergesetz regelt das Urheberrecht
Bitte beachten sie die Urheberrechte Damit Sie späteren unnötigen Ärger um das Urheberrecht vermeiden können, gebe ich
hier nochmals
Folgendes bekannt. Eigentlich sind diese Gegebenheiten den meisten Anwendern bekannt, doch sehr wenige nehmen die Angelegenheit ernst.
Grundsätzlich gilt Fotografien, Grafiken, Zeichnungen, Fotografiken, Tonwerke und Musik, Noten, Druckwerke, Programme, Software, Dokumente oder andere Werke
fallen unter das Urhebergesetz und sind gesetzlich geschützt und schützen so den Verfasser vor unrechtmäßiger Verwertung. Solche Werke können bis zu 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers wirksam bleiben, dies betrifft vor
allem Lichtbilder und Fotografien. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar aber auch nicht verzichtbar, lediglich die Verwertung und Nutzung kann auf andere Personen übertragen werden. Der Urheber kann seine Werke
durch ein entsprechendes Honorar selbst verwerten oder durch Dritte verwerten lassen. Die Honorarhöhe legt der Urheber für seine Werke selbst fest. Selbstverständlich kann der Urheber seine Werke kostenlos abgeben oder
aber auch verschenken, das Urheberrecht bleibt aber beim Urheber.
Nur zum persönlichen Gebrauch In der Regel ist es so, wenn jemand von mir Bilder oder sonstige Dokumente vom Internet kopiert, dann entstehen keine Kosten. Diese heruntergeladenen Werke sind
aber nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht verwertet werden.
Gewerbliche Nutzung
Wollen Sie aber meine digitalen Bilder / Texte und Berichte nutzen, veröffentlichen oder gar publizieren, ( speziell bei Bildern ) dann ist auf jeden Fall eine Genehmigung bei mir schriftlich einzuholen.
(Ausnahme)
Schüler, Studenten oder Heimatforscher können für Lehr- und Forschungszwecke meine Dokumente ohne Anfragen aber mit Quellenhinweis - Fotoautor Herbert Winkler - verwenden
.
Anfragen richten Sie bitte per Email an mich Fotografwinkler@t-online.de
Wenn Sie aber selbst keine Bilder zur Verfügung haben, dann sollten Sie sich selbst welche machen, aber abkupfern oder kopieren ist gesetzlich strafbar. Bei Schriftwerken, oder Werken wie oben erwähnt, ist der
Nachweis schon etwas schwieriger, aber bei wortgleichen Passagen über einen größeren Bereich, der schon früher einmal publiziert wurde sollte man die Finger lassen, oder aber mit Quellennachweis arbeiten. Der Urheber ist berechtigt, Schadenersatz zu verlangen,
das kann mitunter sehr teuer ausfallen. Ganz sicher ist, dass jeder Urheber seine eigenen Werke identifizieren, nachweisen und auch belegen kann, nachträgliche Genehmigungen sind unwirksam.
Dieses Dokument ist vorerst zeitlos gültig, Stand 2/2012. Fotograf Herbert Winkler |
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Fotoautor Herbert Winkler Seite geändert am Montag, 13. Februar 2012
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